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Fahrzeug-Vermietung
 
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 07:15 - 12:00
  13:15 - 18:00
Sa. auf Anfrage
   
Postadresse:
Team KaufmannTrailers GmbH
Glütschbachstrasse 11
CH-3661 Uetendorf
 
Anhänger/Fahrzeug Vermietung
 
Neu in Uetendorf
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Iveco Euro Cargo 11`000 kg
   
 
Gesamtgewicht: 11`000 kg
Nutzlast: 4`700 kg
Leergewicht: 6`300 kg
Brückenhöhe: 950 mm
Brückenlänge: 7`500 mm
Brückenbreite: 2`500 mm
Anhängerkupplung: 3`500 kg
Rockinger mit Luftdruckbremse mit EU/CH Anschlüsse
Seilwinde
ALU-Auffahrrampe 2500 mm lang 2400kg Tragkraft
TELMA Bremsen
Bett und Standheizung
Bindematerial
Preis nach Absprache !
   

   
LKW Vermietung - Mercees Benz 1224  
   
 
   
5-Pferd Seiten - Heckklappe  
Anhängerkupplung 3.5t Anhängelast  
Gesamtgewicht: 12`000 kg  
2 Schlafplätze, Standheizung, Kühlschrank  
   
   
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Actos Hochlader mit Schiebeplane 2500 kg
   
Actos mit Schiebeplane 2500 kg

1 Tag              : Sfr.  80.-

2 Tag              : Sfr. 150.-

3 Tag              : Sfr. 215.-

Woche            : Sfr. 490.-

 

   
Länge (Brücke) : 4000 mm
Breite (Brücke) : 2060 mm
Höhe (innen) : 1700 mm
Gesamtgewicht : 2500 kg
Nutzlast : 1900 kg
   
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Multilader Kippbar 3500 kg
 
Multilader Kippbar 3500 kg

1 Tag              : Sfr. 100.-

2 Tag              : Sfr. 180.-

3 Tag              : Sfr. 270.-

Woche            : Sfr. 630.-

 

   
Länge (Brücke) : 4300 mm
Breite (Brücke) : 2100 mm
Höhe :   300 mm
Gesamtgewicht : 3500 kg
Nutzlast : 2850 kg
Extras : Windenstand mit Seilwinde
   
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Pferdeanhänger Othello PD XXL Vollalu
 

1 Tag              : Sfr.   80.-

2 Tag              : Sfr. 150.-

3 Tag              : Sfr. 215.-

Woche            : Sfr. 450.-

 

   
Länge (Brücke) : 3290 mm
Breite (Brücke) : 1700 mm
Höhe : 2370 mm
Gesamtgewicht : 2500 kg
Nutzlast : 1650 kg         
Extras : Sattelkammer
    Voll Alu
 
 
 
 
 
 
 
Mietpreise auf Anfrage!
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Zubehör  
   
SpanGurten (SET) 2stk. Spangurten  

Pro Tag              : Sfr. 5.-

 
Adapter 7/13 pol.

Pro Tag              : Sfr. 3.-

 
Spiegel Verbreiterungen
 

Pro Tag              : Sfr. 5.-

   
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Mietkonditionen Autoanhänger
 

Mietbedingungen zum Anhänger-Mietvertrag der

Team Kaufmann Trailers


1. Allgemeines

Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich die aufgeführten

Vertragsbedingungen. Mündliche Abmachungen haben keine Gültigkeit. Der Mieter

anerkennt durch seine Unterschrift , dass er den Anhänger in ordnungsgemäßen

Zustand übernommen hat. Bei Übernahme des Anhängers ist eine Kopie des Führerausweises zu hinterlegen. Kat. B bis 750kg/ Kat. BE bis 3500kg

2. Besondere Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger sorgfältig zu behandeln und alle für die

Benutzung eines Anhängers bestehenden Vorschriften zu beachten. Er ist

außerdem für die Einhaltung des Straßenverkehrsgesetzes verpflichtet. Der Anhänger darf nur in der Schweiz und im

Fürstentum Liechtenstein verwendet werden. Auslandfahrten werden mit der Vermieterin vereinbart.

3. Mietdauer und Rückgabe

Der Mieter verpflichtet sich den Anhänger in gereinigtem Zustand am vereinbarten

Termin wieder zurückzugeben.

Für nicht gereinigte Anhänger werden Sfr. 50.- von der Kaution in Abzug gebracht.

Bei verspäteter Rückgabe des Anhängers übernimmt der Mieter sämtliche

Folgekosten, insbesondere auch die Mietkosten für einen Ersatzanhänger.

Bei nicht erscheinen zum vereinbarten Termin oder bei Absage weniger als 24 std.

Stunden vor Mietbeginn hat der Mieter der Vermieterin 50% des Mietbetrags zu

entschädigen.

4. Auftreten von Schäden

Beim Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung der Reparatur sofort

telefonisch mit der Vermieterin Rücksprache zu halten. Beschädigte Teile sind

aufzuheben und der Vermieterin bei Rückgabe des Anhängers vorzulegen.

5. Haftungsumfang des Mieters

Der Anhänger ist über das Zugfahrzeug haftpflichtversichert. Der Mieter haftet

grundsätzlich von Schäden am Anhänger in voller Höhe für den dem Vermieter entstandenen Schaden. Der Mieter haftet im Schadenfall für die Reparaturkosten sowie eventuell anfallende Abschlepp- und Folgekosten.  (Selbstbehalt Sfr. 500.-)

Der Mieter ist für die Einhaltung der Anhängelast seines Fahrzeuges alleine Verantwortlich.

6. Gerichtsstand

Bei Streitigkeiten welche aus diesem Vertrag entstehen gilt als Gerichtsstand

Belp. Es kommt Schweizer Recht zur Anwendung